1. Krankenversicherung
Ärzte und Krankenkassen haben kürzlich eine Richtlinie verabschiedet, in der festgehalten wird, welchen Leistungsanspruch Krankenversicherte haben.
Kennen Sie diese Richtlinie?
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Leistungen der häuslichen Krankenpflege, Massagen, ein Krankenbett oder eine Gehstütze von der Krankenkasse erhalten?
Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht, d. h. Ihren Leistungsanspruch, durchzusetzen.
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Ihr Wegweiser e. V.