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1. Krankenversicherung

Ärzte und Krankenkassen haben kürzlich eine Richtlinie verabschiedet, in der festgehalten wird, welchen Leistungsanspruch Krankenversicherte haben.

Kennen Sie diese Richtlinie?

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Leistungen der häuslichen Krankenpflege, Massagen, ein Krankenbett oder eine Gehstütze von der Krankenkasse erhalten?

Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht, d. h. Ihren Leistungsanspruch, durchzusetzen.

  • Wir informieren Sie ! * Wir helfen Ihnen !
  • * Wir begleiten Sie in allen sozialen Angelegenheiten !

Ihr Wegweiser e. V.

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