Vereinsziele
Der Wegweiser e. V. will die Bevölkerung auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens aufklären, informieren und unterstützen.
Dies will der Verein erreichen durch:
1. Öffentlichkeitsarbeit
A) Die Stärkung der Position der Versicherten und Patienten im
Gesundheitswesen
B) Die Vertretung der Interessen der Mitglieder
C) Information der Bevölkerung
D) Abgabe von Stellungnahmen bei Gesetzgebungsverfahren im Gesund-
heits- und Sozialbereich
E) Durchführung und aktive Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen
Gesundheitswesen
2. Förderung bei der Vernetzung aller im Gesundheitswesen Beteiligten, insbesondere durch Beratung über die Versorgungsstrukturen im Krankheits- und/oder Pflegefall
3. Installation einer Ethikkommission für die Belange der Mitglieder im Krankheits- und/oder Pflegefall oder bei vorliegenden Behinderungen und in sozialpflegerischen Belangen
Der Verein unterstützt Unternehmen des Gesundheitswesens sowie Vernetzungs-systeme. Der Verein kann eine Zeitung als Mitteilungsblatt des Vereins zur Veröffentlichung von Informationen herausgeben. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsauf- gaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Auf Anfrage erhalten Sie unsere komplette Satzung. Mitgliedern wird diese automatisch zugesandt.